Mit einem Gebrauchsmuster erlangen Sie praktisch sofort wirtschaftlich wirksamen Schutz. Das Gebrauchsmuster ist ein inhaltlich ungeprüftes Schutzrecht. Es wird abgezweigt oder angemeldet und - sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind - ohne Prüfung auf Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderischen Schritt in das Register des DPMA als Gebrauchsmuster eingetragen. Sein Wert definiert sich über eine zuverlässige Recherche des Standes der Technik. So wird das Risiko eines Löschungsverfahrens minimiert und das in den Wettbewerb einschneidende Schwert des Gebrauchsmusters geschärft.